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DGUV V3 Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Prüffristen

Elektrische Sicherheit ist kein Zufallsprodukt. Sie ist das Ergebnis regelmäßiger Kontrollen und professioneller Wartung. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Unversehrtheit Ihrer Betriebsmittel. Die DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Doch wann genau müssen Sie prüfen lassen? Welche Fristen gelten für Bohrmaschinen auf dem Bau und welche für Kaffeemaschinen im Büro? Wir bringen Licht in den Dschungel der Vorschriften.

Bei Elektroprüfung Guru unterstützen wir Sie deutschlandweit dabei, diese Anforderungen rechtssicher und effizient zu erfüllen. Wir sorgen dafür, dass Sie keinen Termin verpassen und im Schadensfall auf der sicheren Seite stehen.

Warum sind die DGUV V3 Prüffristen so wichtig?

Strom ist unsichtbar, geruchlos und potenziell tödlich. Ein defektes Kabel oder eine überhitzte Steckdosenleiste reichen aus, um Brände zu verursachen oder Mitarbeiter zu gefährden. Die Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben deshalb klare Regeln aufgestellt. Wer diese Fristen ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und haften persönlich.

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dient präventiv dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen. Es geht nicht um Schikane, sondern um den Schutz von Leben und Werten. Die Intervalle für diese Checks sind jedoch nicht statisch. Sie hängen stark von der Art des Gerätes und der Umgebung ab, in der es genutzt wird.

Elektronisches Messgerät mit Kabeln und Anschlüssen, verwendet zur Überwachung und Prüfung elektrischer Schaltungen.
Kappsäge im Einsatz in einer Werkstatt, umgeben von Werkzeugen.

Die Gefährdungsbeurteilung: Basis Ihrer Prüffristen

Die Antwort auf die Frage „Wie oft muss geprüft werden?“ lautet oft: „Es kommt darauf an.“ Die DGUV V3 nennt zwar Richtwerte, doch die tatsächliche Prüffrist legt der Unternehmer anhand einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung fest. Hierbei unterstützt Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft.

Das Prinzip ist einfach: Je höher das Risiko und die Belastung für ein Gerät, desto kürzer muss der Prüfzyklus sein. Ein Computer in einem klimatisierten Büro verschleißt langsamer als ein Winkelschleifer auf einer staubigen Großbaustelle.

Druckerpresse druckt schnell Papierblätter, industrielle Druckmaschinerie in Aktion.

Tabelle für ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte, die Sie während des Betriebs einfach bewegen können, solange sie am Stromnetz hängen. Dazu zählen Kaffeemaschinen, Drucker, Bohrmaschinen oder Verlängerungskabel. Diese Gruppe macht in den meisten Unternehmen den größten Teil der zu prüfenden Geräte aus.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über bewährte Prüffristen, die sich an den Empfehlungen der DGUV orientieren:

Einsatzbereich / Betriebstyp Beispielhafte Geräte Richtwert Prüffrist Maximale Frist
Bürobetriebe & Verwaltung PC, Monitor, Wasserkocher, Drucker Alle 12 – 24 Monate 24 Monate
Werkstätten & Produktion Standbohrmaschinen, Lötstationen, Handwerkzeuge Alle 12 Monate 12 Monate
Baustellen Kreissägen, Kabeltrommeln, Baustromverteiler Alle 3 – 6 Monate 3 Monate (auf Baustellen)
Krankenhäuser & Pflegeheime Pflegebetten, medizinische Kleingeräte Alle 12 Monate (oft kürzer) 12 Monate
Schulen & Kindergärten Overheadprojektoren, Lerncomputer, Küchengeräte Alle 12 Monate 12 Monate

Hinweis: Diese Werte sind Orientierungshilfen. Wenn Ihre Fehlerquote bei der letzten Prüfung unter 2 % lag, darf die Frist unter bestimmten Umständen verlängert werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Handwerker bearbeitet Holz mit Elektrowerkzeug, funkelnde Staubpartikel, präzise handwerkliche Arbeit in Werkstatt.

Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen

Ortsfeste Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden. Dazu gehören Verteilungen, Einbauleuchten oder fest installierte Motoren. Auch hier gibt die DGUV V3 klare Empfehlungen. Da diese Anlagen meist weniger mechanischem Stress ausgesetzt sind, fallen die Intervalle länger aus.

  • Allgemeine elektrische Anlagen: Prüfung alle 4 Jahre.
  • Anlagen in „Betriebsstätten besonderer Art“ (z. B. Feuchträume, Ex-Bereiche): Prüfung oft jährlich notwendig.
  • Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs): In stationären Anlagen ist eine arbeitstägliche Kontrolle durch den Nutzer (Drücken der Prüftaste) und eine messtechnische Prüfung alle 6 Monate (bei mobilen Anlagen oft monatlich) empfohlen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den strengen Vorgaben der Berufsgenossenschaften entsprechen. Ob im Büro, auf der Baustelle oder im Home-Office: Wir bringen Licht in den Dschungel der Vorschriften und garantieren Ihnen einen reibungslosen Ablauf.

Häufige Fragen (FAQ) zur DGUV V3

Vertrauen Sie auf den Elektroprüfung Guru. Wir verbinden Fachkompetenz mit Kundenservice. Wir prüfen ehrlich, transparent und stören Ihren Betriebsablauf so wenig wie möglich. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an und machen Sie Ihren Betrieb sicher.

<p>Die Kosten hängen stark von der Anzahl der Geräte und der Umgebung ab. In der Regel berechnen Anbieter einen Preis pro geprüftem Gerät. Dieser sinkt meist, je mehr Geräte an einem Standort geprüft werden. Bei uns erhalten Sie transparente Pauschalangebote ohne versteckte Anfahrtskosten. Fordern Sie einfach eine schnelle Kalkulation an.</p>

Das Überschreiten der Prüffristen ist eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, wird es kritisch. Die Berufsgenossenschaft kann Leistungen verweigern, und die Versicherung zahlt bei Brandschäden oft nicht, wenn die Prüfung fehlt. Im schlimmsten Fall drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrlässigkeit.

Im Grunde ja. Der „E-Check“ ist eine geschützte Marke des elektrohandwerklichen Verbandes. Die DGUV V3 Prüfung ist der gesetzliche Begriff für die Pflichtprüfung. Inhaltlich basieren beide auf denselben VDE-Normen und dienen demselben Sicherheitsziel.

Ja. Sobald ein Mitarbeiter seine private Kaffeemaschine oder das Radio im Büro betreibt, fallen diese unter die Verantwortung des Arbeitgebers. Sie müssen in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und regelmäßig geprüft werden. Duldet der Arbeitgeber die Nutzung, haftet er auch dafür.

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