Was bei der DGUV V3 Prüfung wichtig ist: Gegenstand der Prüfungen

Betriebsmittel

Elektrische Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis regelmäßiger und fachgerechter Kontrollen. Wenn Sie sich fragen, welche Geräte, Maschinen und Anlagen in Ihrem Unternehmen eigentlich geprüft werden müssen, sind Sie hier genau richtig. Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) gibt hierzu klare Regeln vor.

Überblick: Der Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3

Elektriker bei der Arbeit an Schaltschrank, Kabel und Handschuhe sichtbar. Professionelle Elektroinstallation.
Nass-Trockensauger auf einem Holzboden, bereit für Hausreinigung. Perfekt für effizientes Staubsaugen und Sauberkeit.

Überblick: Der Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3

Grundsätzlich gilt: Alles, was mit elektrischer Energie arbeitet, muss sicher sein. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften fasst dies unter dem Begriff „elektrische Betriebsmittel“ zusammen. Dazu gehören Gegenstände, die Strom nutzen, leiten, speichern oder verteilen.

Der Gesetzgeber und die Versicherer verlangen, dass eine qualifizierte Elektrofachkraft diese Prüfungen durchführt. Wir unterscheiden dabei vier Hauptkategorien:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Stationäre Anlagen
  • Nicht stationäre Anlagen

Jede dieser Kategorien hat eigene Anforderungen an die Prüfung. Eine saubere Trennung ist wichtig. Sie bestimmt nicht nur den Prüfablauf, sondern auch die Kosten und die gesetzlichen Fristen.

Betriebsmittel im Vergleich

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Flexibel aber risikobehaftet

Diese Kategorie betrifft die meisten Geräte in Büros und Werkstätten. Die Definition ist simpel: Können Sie das Gerät im angeschlossenen Zustand leicht von A nach B tragen? Hat es einen Stecker? Dann ist es meist „ortsveränderlich“.

Da diese Geräte oft bewegt werden, leiden Kabel und Stecker stärker unter Verschleiß. Das Kabel wird geknickt, der Stecker gezogen, das Gehäuse stößt an Kanten. Deshalb passieren hier statistisch gesehen viele Unfälle. Der Gesetzgeber fordert daher oft kürzere Prüfintervalle.

Typische Beispiele aus der Praxis:

  • Büro: Monitore, Laptops, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen, Drucker.
  • Werkstatt: Handbohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln, Lötkolben.
  • Allgemein: Staubsauger, Wasserkocher, Ventilatoren.

Hinweis: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sprechen wir hier oft von „ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln“. Der Inhalt der Prüfung bleibt aber identisch: Wir suchen nach Schäden, die Sie auf den ersten Blick vielleicht übersehen.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Fest installiert und schwer

Hier geht es um die „schweren Jungs“. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest montiert oder so massiv, dass man sie nicht einfach wegtragen kann. Oft sind sie auch ohne Stecker direkt mit der elektrischen Verteilung verdrahtet. Sie bleiben während des Betriebs an ihrem Platz.

Auch Geräte, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen versorgt werden, können hierzu zählen. Da diese Geräte weniger bewegt werden, sind mechanische Schäden an den Leitungen etwas seltener, aber nicht ausgeschlossen.

Das gehört dazu:

  • Fest installierte Motoren in Produktionsstraßen.
  • Kühlschränke und Elektroherde in Küchenzeilen.
  • Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer.
  • Standbohrmaschinen in der Werkstatt.
  • Klimaanlagen und fest verbaute Leuchten.

Stationäre Anlagen

Diese Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden. Sie gehören fest zum Gebäude oder zum Container.

  • Die gesamte Hausinstallation (Steckdosen, Verteilungen, Leitungen in der Wand).
  • Installationen in Bauwagen oder Containern.

Nicht stationäre Anlagen

Diese Anlagen werden für einen bestimmten Zweck aufgebaut und danach wieder abgebaut. Sie reisen sozusagen von Einsatzort zu Einsatzort.

  • Baustromverteiler auf Baustellen.
  • Temporäre Beleuchtungsanlagen.
  • Elektrische Anlagen bei Events oder fliegenden Bauten (Kirmes, Zirkus).
Nahaufnahme einer modernen Hängelampe mit warmem, gedämpftem Licht in einem dunklen Raum.

Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

Die Trennung zwischen „ortsfest“ und „ortsveränderlich“ ist keine Bürokratie, sondern bares Geld. Der Prüfaufwand unterscheidet sich deutlich.

Preisberechnung:
Bei ortsveränderlichen Geräten arbeiten wir oft mit günstigen Stückpreisen. Wir können viele Geräte in kurzer Zeit prüfen. Bei ortsfesten Anlagen oder großen Maschinen rechnen wir oft nach Aufwand oder Pauschalen, da hier An- und Abklemmen oder komplexe Messungen nötig sind.

Prüffristen:
Eine Bohrmaschine auf dem Bau (ortsveränderlich) muss viel öfter geprüft werden als der Sicherungskasten im trockenen Archiv (ortsfest). Die genauen Fristen legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Wir beraten Sie dabei gerne, um den Spagat zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu meistern.

Das Herzstück: Die Gefährdungsbeurteilung

Die DGUV V3 nennt zwar Richtwerte für Prüffristen, aber das letzte Wort hat Ihre Gefährdungsbeurteilung. Sie müssen als Unternehmer einschätzen, wie stark Ihre Geräte belastet werden.

Ein Laptop im Home-Office ist weniger gefährdet als ein Winkelschleifer in einer Schlosserei. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass eine fachkundige Person diese Risiken bewertet. Auf Basis dieser Bewertung legen wir gemeinsam die Prüfintervalle fest.

Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, bevor sie passieren (Prävention) und nicht erst zu reagieren, wenn es schon zu spät ist.

Klimaanlagen-Außengerät auf einer Wandhalterung, beleuchtet von Sonnenlicht, Nahaufnahme der Lüftungsgitter.

Wichtige Prüffristen im Überblick

Damit Sie ein Gefühl für die Zeiträume bekommen, haben wir hier die gängigen Empfehlungen für Wiederholungsprüfungen zusammengefasst. Bitte beachten Sie: Dies sind Richtwerte für eine normale Belastung.

Art des Betriebsmittels Prüffrist (Richtwert) Beispiel
Ortsveränderlich (Büro) ca. 24 Monate PC, Kaffeemaschine
Ortsveränderlich (Werkstatt) ca. 12 Monate Bohrmaschine, Verlängerungskabel
Ortsveränderlich (Baustelle) ca. 3 – 6 Monate Kreissäge, Baustromverteiler
Ortsfeste Anlagen ca. 4 Jahre Unterverteilung, Leuchten

Nach der Prüfung erhalten Sie von uns nicht nur einen Händedruck, sondern handfeste Dokumente. Das Prüfprotokoll ist Ihr wichtigster Beweis im Schadensfall. Es bestätigt gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben. Ohne dieses Protokoll riskieren Sie im Brandfall oder bei Personenschäden Ihren Versicherungsschutz.

Unser Service für Sie: Wir liefern Ihnen zusätzlich digitale Inventarlisten (PDF und Excel). Damit haben Sie erstmals einen perfekten Überblick über Ihren gesamten Gerätebestand. Viele unserer Kunden nutzen diese Listen direkt für ihre Buchhaltung oder das Inventarmanagement.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie regelt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (z.B. Elektrogeräte mit Stecker) auf ihren sicheren Zustand. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und elektrischen Gefährdungen.

Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der DGUV fallen. Dazu zählen z.B.:

 

  • Computer, Monitore, Drucker
  • Elektrohandwerkzeuge (Bohrmaschinen, Schleifer)
  • Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Mikrowellen
  • Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen
  • Medizingeräte, Laboreinrichtungen

Nur eine befähigte Person (Elektrofachkraft mit entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung) oder eine unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person. Die Qualifikation muss nachweisbar sein

Die Prüffristen sind risikobasiert festzulegen. Die DGUV V3 gibt Richtwerte vor, z.B.:

 

  • 12 Monate: Für Geräte auf Baustellen, im Handwerk, in Produktion und Labor.
  • 24 Monate: Für Geräte in Büros, Handel, Schulen, Hotels.
  • Vor jeder Inbetriebnahme: Bei Geräten, die nicht regelmäßig genutzt werden oder besonderen Belastungen ausgesetzt sind.

 

Die genaue Frist legt die verantwortliche Elektrofachkraft im Prüfkonzept des Betriebes fest.

Die Prüfung umfasst:

 

  1. Sichtprüfung: Äußere Beschädigungen, Zustand von Kabel, Stecker, Gehäuse.
  2. Funktionsprüfung: Ein- und Ausschalten, Not-Aus, etc.
  3. Messprüfung: Mit geeichtem Messgerät (z.B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom).
  4. Dokumentation: Prüfprotokoll mit Geräteliste, Prüfergebnis, nächstem Prüftermin.
Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden, z.B. weil sie einen Stecker haben. Nicht dazu zählen ortsfeste Anlagen (fest installierte Maschinen) – diese werden nach DGUV V4 geprüft.

Ja. Jedes Betriebsmittel muss eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch eine Prüfplakette mit Nummer) und in einem Prüfprotokoll / Geräteverzeichnis erfasst werden.

Nach bestandener Prüfung erhält das Gerät eine grüne Prüfplakette mit Prüfdatum, nächstem Prüftermin und Kennung des Prüfers. Bei Mängeln wird das Gerät sofort außer Betrieb genommen und erhält eine rote Plakette „zur Reparatur“ oder „ausgemustert“.

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer hat die gesetzliche Fürsorgepflicht. Er muss die Prüfungen organisieren, durchführen lassen und die Dokumentation aufbewahren.

Die Prüfprotokolle müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, um im Schadensfall den sicheren Zustand nachweisen zu können.

Nein, inhaltlich nicht. Mit der Umbenennung von BGV A3 in DGUV V3 hat sich nur die Bezeichnung geändert, die Vorschrift selbst ist gleich geblieben.

Bei einem Unfall oder einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft (BG) drohen:

 

  • Regressansprüche der BG
  • Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen
  • Verlust des Versicherungsschutzes
Ja. Viele Unternehmen nutzen digitale Prüfsysteme (Apps, Datenbanken), die die Verwaltung, Prüfdurchführung und Dokumentation erleichtern. Die rechtlichen Anforderungen bleiben gleich.

Die DGUV Vorschrift 3 kann kostenlos auf der Website der DGUV (www.dguv.de) heruntergeladen werden.